Diesel-Fahrverbot: Onlinehandel und Zustellfahrzeuge

Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in Innenstädten sind grundsätzlich erlaubt. Die Richterinnen und Richter des obersten deutschen Verwaltungsgerichts halten Fahrverbote für zulässig, verweisen aber zugleich auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter, müssen am ehesten mit einem Fahrverbot rechnen. Autos mit Euro-5-Dieselmotor dürfte das erst später drohen.

Städte und Kommunen dürfen das Fahrverbot grundsätzlich ohne Regelung des Bundes erteilen. In der Ausgestaltung der Fahrverbote sind auch Ausnahmeregelungen vorgesehen, denn durch dieses Diesel-Verbot in Innenstädten wären auch die Zustellfahrzeuge von DHL, Hermes, UPS und Co. betroffen, sofern diese mit Dieselmotoren ausgestattet sind und keine Euro-6 erfüllen.

Fazit:

Als Onlinehändler bleibt nur die Hoffnung, dass die Kommunen und Städte eine Fahrverbots-Regelung ausarbeiten, die Lieferfahrzeuge nicht betrifft. Aus mehreren unbestätigten Quellen erfährt man, dass die Ausarbeitung und Umsetzung eines Fahrverbotes etwa 6 – 10 Monate in Anspruch nimmt. Zu diesem Zeitpunkt befinden wir uns mitten im (Vor-)Weihnachtsgeschäft. Eine unzureichende Regelung würde den Handel erheblich treffen.