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Datenschutzgrundverordnung

Fax von der Datenschutzauskunft-Zentrale

Heute, am 01.10.2018, erhielten wir per Fax ein Schreiben der „Datenschutzauskunft-Zentrale“. Das Schreiben ist optisch erstellt wie eines der Gewerbeauskunftszentrale.

„Um Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderungen der seit 25.05.2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zu erfüllen“, soll der Empfänger Angaben zum Unternehmen machen und das beigefügte Formular dann eilig zurücksenden, um die „rechtzeitige Bearbeitung bis Dienstag, 02.10.2018 zu gewährleisten“.

Wir drücken es mal „Neudeutsch“ aus: ACHTUNG! #FAKENEWS!

Dieses Schreiben ist keineswegs ein offizielles Dokument einer Behörde oder Institution, sondern ein Angebot über ein „Basisschutzpaket“ welches Informationsmaterial, Formulare und Anleitungen, mit deren Hilfe man angeblich die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung rechtskonform umsetzen kann, beinhaltet. Dieses Paket kostet 498,- Euro netto!

(Die entsprechende Textpassage ist farblich hervorgehoben)

Datenschutzauskunft-Zentrale

Datenschutzauskunft-Zentrale

Wie geht’s nun weiter?

Wer ein solches Schreiben erhalten hat, dem empfehlen wir, dieses auf keinen Fall unterschrieben zurücksenden, da sonst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Rechnung in Höhe von 498,- Euro netto folgen wird.

Wer das Fax bereits unterschrieben und zurückgeschickt hat, sollte sich umgehend anwaltlich beraten lassen. Weitere Informationen und gegebenenfalls anwaltliche Beratung finden Sie hier.

 

Lesen Sie hier in unserem Informationsblog welche grundlegenden Anforderungen gemäß der DSGVO umgesetzt werden müssen.

Wir stehen Ihnen selbstverständlich gerne beratend zur Seite.